- Inhaltsangabe
- Zusammenfassung und Analyse
- Vorspiel: Eine Straße in der Hauptstadt von Sezuan (7)
- Szene 1: Ein kleiner Tabakladen (18)
- Zwischenspiel: Unter einer Brücke (30)
- Szene 2: Der Tabakladen (32)
- Szene 3: Abend im Stadtpark (44)
- Zwischenspiel: Wangs Nachtlager in einem Kanalrohr (53)
- Szene 4: Platz vor Shen Te’s Tabakladen (56)
- Zwischenspiel vor dem Vorhang (65)
- Szene 5: Der Tabakladen (67)
- Zwischenspiel vor dem Vorhang (81)
- Szene 6: Nebenzimmer eines billigen Restaurants in der Vorstadt (83)
- Zwischenspiel: Wangs Nachtlager (93)
- Szene 7: Hof hinter Shen Te’s Tabakladen (96)
- Zwischenspiel: Wangs Nachtlager (109)
- Szene 8: Shui Ta’s Tabakfabrik (111)
- Szene 9: Shen Te’s Tabakladen (118)
- Zwischenspiel: Wangs Nachtlager (130)
- Szene 10: Gerichtslokal (132)
- Epilog
- Figuren
- Zitate und Textstellen
- Historischer Hintergrund und Epoche
- Aufbau des Werkes
- Sprache und Stil
- Interpretation
- Rezeption und Kritik
- Prüfungsfragen
- Glossar
- Quellenangaben
Der gute Mensch von Sezuan
Szene 4: Platz vor Shen Te’s Tabakladen (56)
Zusammenfassung
Vor dem Tabakladen versammeln sich schon die Bedürftigen. Shen Te ist über Nacht bei Sun gewesen. Namentlich Frau Shin tut sich in der Beschwerde darüber hervor. Da kommt es zu einem Tumult vor dem gegenüberliegenden Barbiersalon des Shu Fu. Dieser befindet sich im Disput mit Wang, dem Wasserverkäufer. Wang solle, so Shu Fu, unverzüglich seine Kunden in Frieden lassen. Er schlägt mit der Brennschere nach der Hand Wangs und verletzt ihn dabei empfindlich.
Die Bedürftigen waren Zeugen des Vorfalls und empfehlen Wang, den Barbier anzuzeigen. Schließlich kommt Shen Te zurück, sie hat bereits den gekochten Reis dabei, um ihn an die Bedürftigen zu verteilen. Shen Te ist verliebt und schwärmerisch. Spontan entschließt sie sich, einen Schal zu kaufen.
Herr Shu Fu tritt auf und gibt sich gegenüber dem Publikum als Verehrer Shen Tes zu erkennen. Sie falle ihm heute zum ersten Mal auf. Derweil ist Shen Te im Teppichgeschäft, wo es auch Schals zu kaufen gibt. Die beiden Ladeninhaber sind alte Leute und beraten Shen Te eingehend. Dabei kommt das Gespräch auch auf die ausstehende Halbjahresmiete, die Shen Te völlig vergessen hat. Die Alte bietet Shen Te an, ihr die 200 Silberdollar zu leihen. Dabei erklärt sie, dass es dezidiert Shen Te ist, der sie das Geld leihen wollen und nicht der angebliche Vetter Shui Ta, auch wenn dieser geschäftstüchtiger wirke. Sie übergeben ihr das Geld.
Als Shen Te das Geschäft verlässt, erzählt sie Wang von dem unverhofften Glücksfall. Die Shin weist sie darauf hin, dass Wangs Hand durch den Angriff Shu Fus zerstört wurde. Shen Te verlangt von den Anwesenden, dass sie als Zeugen vor Gericht auftreten und Wang dazu verhelfen, sein Recht zu bekommen. Doch sie fürchten den Einfluss des reichen Barbiers und wollen nicht aussagen. Shen Te ist entrüstet und entschließt sich, in diesem Falle selbst auszusagen, obwohl sie ja gar nicht dabei war und also keine echte Zeugin ist. Wang geht ab, um beim Richter gegen Shu Fu zu klagen.
Nun tritt Frau Yang auf, die Mutter Suns. Sie verlangt von Shen Te 500 Silberdollar, da Sun so eine Stellung als Flieger bekommen könnte. Sofort erklärt sich Shen Te bereit, das Geld zu organisieren. Sie ist sogar bereit, ihren Laden zu verkaufen. Allerdings weiß sie, dass der Erlös nicht hoch genug sein wird. Daher entschließt sie sich, dass Shui Ta wieder auftreten muss, um das restliche Geld aufzutreiben.
Analyse
Die beiden alten Leute verweigern sich den kapitalistischen Kriterien, die für die Umwelt gelten. Sie sagen: »Offengestanden, Ihrem Herrn Vetter, der bestimmt nicht leichtsinnig ist, würden wir es vielleicht nicht leihen, aber Ihnen leihen wir es ruhig« (59). Mit dieser Orientierung auf moralische statt ökonomische Werte aber geht auch einher, dass die alten Leute keinen Nachweis über das geschuldete Geld verlangen. Dies würde kein Problem darstellen, solange sie ausschließlich mit Shen Te Geschäfte machen. Durch die Personalunion aber machen sie Geschäfte auch mit Shui Ta, der im weiteren Verlauf kurz davor stehen wird, die Unvorsichtigkeit der beiden alten Leute auszunutzen.
Die in dieser Mikroszene dargestellte Solidarität steht in starkem Kontrast zu der fehlenden Solidarität unter den Armen. Wang wurde vom reichen Barbier Shu Fu soeben so stark geschlagen, dass seine Hand unbrauchbar zu werden droht. Dennoch will keiner der zahlreichen Zeugen für Wang und gegen Shu Fu aussagen, da sie Shu Fu fürchten.
Shen Te ereifert sich darüber und bricht wieder in eine lyrische Deklamation aus: »Eurem Bruder wird Gewalt angetan, und ihr kneift die Augen zu! / Der Getroffene schreit laut auf, und ihr schweigt? / Der Gewalttätige geht herum und wählt sein Opfer / Und ihr sagt: uns verschont er, denn wir zeigen kein Mißfallen« (61).
Auch hier zeigen sich indes zwei weitere Bibelanspielungen. Die erste ist sprachlicher Natur. So heißt es im Petrusevangelium: »Euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlinge« (1. Petrus 5,8), wobei der Brecht’sche Vers als modernisierte Adaption verstanden werden kann. Gepaart mit dem Titel »Engel der Vorstädte«, mit der die Nachbarn Shen Te ehren, durchaus mit religiösen Weihen versehen – wenngleich diese auch in den Effekt des doppelten Bodens oder eher: des verdoppelten Kommunikates (Martínez & Scheffel 2019, S. 106) umschlagen.
Die zweite Anspielung findet sich im weiteren Verlauf des Gedichts. Dort heißt es: »Wenn in einer Stadt ein Unrecht geschieht, / muß ein Aufruhr sein / Und wo kein Aufruhr ist, da ist es besser, / daß die Stadt untergeht / Durch ein Feuer, bevor es Nacht wird!« (61). Womit eine Anspielung auf Sodom und Gomorrha und damit auch auf die Geschichte Lots realisiert wird. Dass diese Geschichte wiederum in intertextueller Beziehung zur Sage von Philemon und Baucis steht, verdichtet das Netz intertextueller Verweise noch.
Vor diesem pathetisch-alttestamentarischen Hintergrund erklärt Shen Te, dass sie, »wenn niemand [den] Zeugen macht, der dabei war« (61), den Zeugen macht, der nicht dabei war. Aus Mitleid will Shen Te selber meineidig werden.