Der Sprecher des Gedichts (genus-neutral) beschwört die Schaurigkeit eines Gangs über das Moor. Dazu zählt er verschiedene Sinneseindrücke auf: unheimliche Geräusche, vage optische Eindrücke und das Aufquellen des Wassers beim Vorwärtsgehen.
Unvermittelt wird im erzählerischen Präsens von einem Knaben berichtet, der sich bereits rennend im Moor befindet, seine Fibel (sein Schulbuch) umklammernd. Seine Sinneseindrücke erklärt sich der Knabe mit gespenstischen Gestalten des Aberglaubens: Ein Rascheln rührt von dem Geist eines Torfstechers, der seinen Herrn, um seiner Trunksucht nachzugehen, um den besten Torf betrügt; ein Rieseln und Knistern im Schilf rührt von der unseligen Spinnenlenor‘ – einer Spinnerin, die in ihrer Armut auch sonntags arbeiten musste und dafür bestraft wurde; auch der Geigenmann, den der Knabe im Pfeifen des Bodens zu erkennen glaubt, hat wohl aus Armut, auf einer Hochzeit aufspielend, den Hochzeitheller gestohlen; ein Geräusch wie ein Seufzer, das aus dem Moor dringt, ordnet der Junge einer verdammten Margret zu – vielleicht einer Kindsmörderin. Der Sprecher ist überzeugt, dass nur ein Schutzengel den Knaben vor dem Tod im Moor bewahrt.
Als er wieder festen Grund gewinnt und die Lampe von einer Behausung leuchten sieht, bestätigt der Junge, zurückblickend, was der Sprecher am Anfang des Gedichts von der Schaurigkeit des Gangs über das Moor sagte.