Friedrich Schillers Erzählung »Der Verbrecher aus verlorener Ehre« wurde im Jahre 1786 veröffentlicht und gilt in der Literaturgeschichte als erste historische Kriminalerzählung. Angesiedelt ist sie in Süddeutschland in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Es geht darin um den gesellschaftlichen Abstieg des Gastwirtssohns Christian Wolf, der aus Armut zum Wilddieb wird. Als Krimineller abgestempelt, gerät er in einen Teufelskreis aus sozialer Ausgrenzung und weiteren Verbrechen und verübt schließlich einen Mord.
Die Geschichte beginnt mit einer Vorbemerkung des Erzählers. Er stellt Überlegungen zur menschlichen Natur, zum Laster und zum Verbrechen an. Außerdem spricht er über die Schwierigkeiten, vor die ein Autor bei der literarischen Darstellung historischer Verbrechen gestellt sei. In einem zweiten Schritt gibt er erzähltechnische Hinweise darauf, wie ein Erzähler diese Schwierigkeiten handhaben könne.
Christians erste Tat und die Geldstrafe
Christian Wolf wächst als Halbwaise auf; sein Vater ist früh verstorben. Seine Mutter betreibt eine schlecht gehende Gastwirtschaft namens »Sonne«, in der er bis zu seinem 20. Lebensjahr mitarbeitet. Christian hat wenig Geld und wird wegen seines hässlichen Äußeren von Frauen gemieden. Um die mittellose Johanne mit einem Geschenk zu beeindrucken, wird er zum Wilddieb. Sein Nebenbuhler, der Forstgehilfe Robert, kommt ihm auf die Schliche und stellt ihn. Mit seinem letzten Vermögen wendet Christian eine Gefängnisstrafe ab.
Die Erzählung, die zunächst unter dem Titel »Verbrecher aus Infamie« erschien, trägt den Untertitel »Eine wahre Geschichte«. Sie basiert auf der Lebensgeschichte des schwäbischen Kriminellen Johann Friedrich Schwan (1729–1760), bekannt als »Sonnenwirt«. Schiller erfuhr 1776 durch Jakob Friedrich Abel, seinen Lehrer an der Stuttgarter Karlsschule, von Schwans Fall. Abels Vater hatte Schwan 1760 verhört; Abel veröffentlichte seine eigene Darstellung des Geschehens im Jahre 1787.
Christians zweite Tat und die Zuchthausstrafe
Durch die Geldstrafe gerät er in finanzielle Not. Als Gastwirtssohn ist er zu stolz, Lohnarbeit bei einem Bauern anzunehmen. Er wildert erneut. Robert überführt Christian ein zweites Mal; diesmal muss er für ein Jahr ins Zuchthaus. Danach ist sein Hochmut gebrochen. Er bietet nun seine Dienste als Tagelöhner an, doch aufgrund seines schlechten Rufes gibt niemand ihm Arbeit.
Christians dritte Tat und die Festungshaft
So wird Christian schließlich ein drittes Mal zum Wilderer. Auch diesmal ertappt ihn Robert auf frischer Tat. Man verurteilt ihn nun zu drei Jahren Festungshaft, wo er zusammen mit Schwerverbrechern härteste Arbeit verrichten muss. Der schlechte Einfluss seiner Mitgefangenen und die barbarischen Haftbedingungen verändern ihn grundlegend. Als er wieder auf freien Fuß gesetzt wird, ist er voller Rachegefühle.
Der italienische Strafrechtsreformer Cesare Beccaria (1738-1794) schrieb 1764 das bedeutende rechtsphilosophische Werk »Von Verbrechen und Strafen« (im Original: »Dei delitti e delle pene«). Er lehnt darin Folter und Todesstrafe ab und tritt für den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Zumessung der Strafe ein.
Schiller kannte das Werk des Aufklärers, das 1766 ins Deutsche übersetzt wurde. Sein Interesse an Kriminalfällen und Gerichtsprozessen korrespondiert mit dem aufklärerischen Ansatz, psychologische Motive und soziale Ursachen für Verbrechen zu untersuchen sowie Gefängnisreformen anzustoßen.
Christian als Ausgestoßener
Christian kehrt in seinen Heimatort zurück. Seine Mutter ist verstorben und niemand will etwas mit ihm zu tun haben. Selbst ein kleiner Junge, dem er einen Groschen schenkt, wirft ihm das Geld ins Gesicht. Er begegnet der verwahrlosten Johanne, die zur Prostituierten geworden ist. Sie ist die Einzige, die sich freut, ihn zu sehen. Als sie ihn umarmt, weist er sie dennoch zurück, um sich zumindest einem Menschen überlegen zu fühlen.
Kriminelle Laufbahn
Voller Hass auf alle Menschen, denen es besser geht als ihm, begeht Christian nun weitere Straftaten. Er lebt als Wilderer im Wald und hat die Hoffnung auf Rückkehr in die Gesellschaft aufgegeben. Als er Robert eines Tages bei der Jagd begegnet, erschießt er ihn und flieht.
Auf seiner Flucht schließt er sich einer berüchtigten Räuberbande an. Die Bande verübt Raubüberfälle und ist in der gesamten Region gefürchtet. Anfangs fühlt er sich in der neuen Gemeinschaft aufgehoben und wird sogar ihr Anführer. Nach einiger Zeit erkennt er jedoch, dass nicht Kameradschaft, sondern Misstrauen und Verschlagenheit die Gruppe regieren. Christian fürchtet, von einem seiner Komplizen für ein Kopfgeld verraten zu werden.
Reue und Umkehrversuch
Mit der aufkommenden Angst meldet sich auch sein Gewissen zurück. Christian bereut seine Taten und will das räuberische Dasein aufgeben. Er schreibt mehrere verzweifelte Briefe an seinen Landesherren, in denen er ihn um eine zweite Chance bittet: Er will freiwillig als Soldat im siebenjährigen Krieg dienen. Als er keine Antwort erhält, flieht er nach Preußen, um auf der gegnerischen Seite zu kämpfen.
Festnahme und Hinrichtung
An der Landesgrenze, die Christian mit einem gefälschten Pass überqueren will, schöpft ein Tormann Verdacht. Christian verrät sich durch einen verfrühten Fluchtversuch und wird inhaftiert. Der Richter, dem er am anderen Morgen vorgeführt wird, nimmt ihn durch seine Milde und Güte für sich ein. Darum gibt er sich als gesuchter Räuber zu erkennen. Aufgrund seines Geständnisses wird er hingerichtet.