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Leutnant Gustl

Rezeption und Kritik

Für die Veröffentlichung seiner Novelle hätte Schnitzler im Wien der Jahrhundertwende kaum einen exponierteren Ort finden können als die Weihnachtsbeilage der »Neuen Freien Presse«. So schreibt Stefan Zweig in seinen »Erinnerungen eines Europäers«: 

    In Wien gab es eigentlich nur ein einziges publizistisches Organ hohen Ranges, die »Neue Freie Presse«. Die Feiertagsnummern zu Weihnachten und Neujahr stellten mit ihren literarischen Beilagen ganze Bände mit den größten Namen der Zeit dar: Anatole France, Gerhart Hauptmann, Ibsen, Zola, Strindberg und Shaw fanden bei dieser Gelegenheit zusammen in diesem Blatte, das für die literarische Orientierung der ganzen Stadt, des ganzen Landes unermeßlich viel getan hat. (Zweig 81)

Während die Lesung der Novelle durch Schnitzler in der Literarischen Vereinigung in Breslau unaufgeregt verlief, und es auch bei einer Lesung im privaten Kreis »keinerlei Bedenken« (Renner 41) gab, löste die Veröffentlichung in Wiens wichtigster Zeitschrift einen Skandal aus, der Schnitzler seinen Offiziersrang kostete. Wohl ist der Einschätzung in einem Artikel aus der »Fackel« vom Juni 1901 zuzustimmen: 

    Und hätte Herr Schnitzler als ein still schaffender Künstler, als der er doch bis zum Beatrice-Scandal und bis zum »Lieutenant Gustl« gelten wollte, diese Novelle in einem literarischen Organ oder sogleich in Buchform veröffentlicht, kein Officiersehrenrath hätte sich bewogen gefühlt, ihn um einer militärfeindlichen Tendenz willen seiner militärischen Würde zu entkleiden. (Renner 115)

Auf die Lesung in Wien gibt es, wie gesagt, ein eher harmloses publizistisches Echo. Etwas betulich, das heißt ohne Einsicht in die satirische Dimension der Novelle, betont der »Breslauer General-Anzeiger« vom 25. November 1900 die bis zum Ende anhaltende Spannung: »man zittert, bangt, hofft und verzweifelt mit dem armen Leutnant Gustl, dem ein widriges Geschick die Waffe in die Hand drückt, sein junges Leben jäh zu enden.« (Renner 52) In der »Breslauer Zeitung« desselben Datums wird die Feinheit der Beobachtung bei der Wiedergabe der Gedanken Gustls gelobt und dieser ein »arme[r] junge[r] Kerl« genannt, »der ein Opfer perverser Ehrbegriffe werden soll« (Renner 54). Auf eine Inhaltsangabe folgt eine kritische Diskussion des Schlusses:

    Die Freude hierüber ist sicherlich beim Leutnant Gustl größer, als bei den Verehrern Schnitzlers. Denn man kann nicht leugnen, daß diese Lösung eines doch immerhin ernsthaft behandelten Problems kindlich ist. In früherer Zeit hätte man dieses Problem vielleicht noch einfacher dadurch gelöst, daß man im entscheidenden Moment den Leutnant Gustl aus einem schweren Traum hätte erwachen lassen. Die Lösung durch einen Schlaganfall ist zwar gleichfalls verblüffend einfach, aber eigentlich noch schlechter. Denn es ist nicht einmal eine vollkommen äußere Lösung. Leutnant Gustl wollte sich ja nicht tödten, weil der Bäckermeister über die Beschimpfung hätte reden können, denn sein Schweigen hätte sich möglicherweise erkaufen oder auf andere Weise erzwingen lassen. Er wollte sich tödten, weil er es mit seiner Offiziersehre unvereinbar hielt, nach einem solchen Schimpf weiter zu leben. Dieser Schimpf wird aber durch den Tod des Gegners nicht gelöscht. So klingt das Ganze, das als Komödie anfängt, und als Tragödie fortgeführt wird, als Burleske aus. Das hinderte natürlich nicht die Bewunderung, die wohl jeder der großen Kunst zollte, die in den Einzelheiten der Erzählung zum Ausdruck kommt. Der Beifall der Zuhörer war außerordentlich herzlich. (Renner 55)

Auch »Der Humorist« spricht am 1. Dezember von der »Naivetät dieser überraschenden Lösung«, die »seltsam mit den subtilen Feinheiten seelischer Schilderung, die Schnitzler in die aphoristisch knappen Sätze seiner virtuos gemachten Novelle verflochten hat, [contrastirt].« (Renner 57)

Wie erklärt sich nun vor dem Hintergrund dieser ersten, im Großen und Ganzen harmlosen, ästhetisch kodierten Breslauer Reaktionen der Skandal in Wien?

Ausgangspunkt des Skandals ist ein am 28. Dezember in der »Reichswehr« erschienener Artikel. Verfasser ist der Offizier Gustav David (1856–1951), der das Militärblatt selbst herausgab.

David suggeriert, Schnitzler habe mit der Novelle ein Pendant zu Otto Erich Hartlebens Theaterstück »Rosenmontag. Eine Offiziers-Tragödie in fünf Acten« (1900) schaffen wollen, das im Burgtheater gespielt wird. Hartleben habe darin die preußische Armee karikiert, und Schnitzler nicht ruhen können, bis er nicht auch ein Zerrbild eines österreichischen Lieutenants geschaffen habe.

Es ist nicht ganz einfach, den Standpunkt Davids nachzuvollziehen, denn wenn er sich über die Karikatur empört, bestätigt er sie doch in Teilen. Gewiss, das Fazit ist eindeutig: 

    Das ist das literarische Denkmal des österreichischen Lieutenants, entworfen und ausgeführt von Herrn Schnitzler, im Geiste des »Simplicissimus« und Otto Erich Hartleben’s. Dieses Gemisch von Unflath, niedrigster Gesinnung und Verdorbenheit des Herzens, von Feigheit und Gewissenlosigkeit steckt Herr Schnitzler in eine österreichische Lieutenantsuniform und stellt es im Feuilleton der »N. Fr. Presse« aus. Vierundzwanzig Spalten unter dem Strich, voller Gedankenstriche und – Strichgedanken, ein Panopticum von literarischen Perversitäten mit dem deutlichen Katalogvermerk: Der österreichische Militarismus in seiner heutigen Gestalt. Bravo, Herr Schnitzler! (Renner 63)

Doch auf die Behauptung des Doktors der Novelle, nicht alle Offiziere seien nur deshalb zum Militär gegangen, um das Vaterland zu verteidigen, reagiert er ebenso empfindlich, ja empfindlicher vielleicht als Gustl selbst: »In der Armee gibt es solche Officiere nicht«, behauptet er, »weil man sie eben nicht duldet.« (Renner 63) Er sieht in dem Doktor einen Repräsentanten Schnitzlers; und der Kontrahent Gustls, der Bäckermeister, sei »natürlich ein wackerer fortschrittlicher Gewerbetreiber« (Renner 61). Die vielen Anekdoten von Kameraden Gustls sieht er als Beleg dafür, dass Schnitzler »einen Typus gemeint habe« (Renner 62) und keinen Einzelfall.

Dass Schnitzler gegen die persönlichen Angriffe in diesem Artikel »keinerlei Schritte unternommen hat« (Renner 46), gehört mit in die Begründung für die Aberkennung seiner Offizierscharge vom 14. Juni 1901.

In dem ehrenrätlichen Verfahren, das gleich Anfang Januar 1901 angestoßen wird, verhält Schnitzler sich so zurückhaltend wie möglich. Ihm wird nicht auseinandergesetzt, weshalb er eigentlich vorgeladen wird. Schnitzlers Standpunkt ist aber klar. Auf die Vorladung zur Schlussverhandlung vom 16. April antwortet er am 25. April: 

    Mit Bezug auf die an mich gerichtete Aufforderung zur Schlußverhandlung in der meine Novelle »Leutnant Gustl« betreffenden ehrenrätlichen Untersuchung persönlich zu erscheinen oder einen geeigneten Verteidiger zu entsenden, habe ich nur wiederholt zu bemerken, daß mir nicht bewußt ist, inwiefern obgenannte Novelle als eine jener Unterlassungen oder Handlungen gedeutet werden könnte, die einer ehrenrätlichen Behandlung zu unterwerfen sind, und daß daher für mich auch heute, wie im Verlauf des ganzen Verfahrens kein Anlaß zu irgend einer Äußerung zu dieser Angelegenheit vorliegt. (Renner 45)

Bereits am 12. Januar reagierte das »Prager Tagblatt« auf das Gerücht von der Disziplinaruntersuchung folgendermaßen: 

    Wir glauben diese Nachricht bezweifeln zu müssen, denn Niemand wird wohl aus der Novelle eine Tendenz herauslesen können, die sich gegen den Officiersstand richtet. Figuren, wie die Novelle »Lieutenant Gustl« sie schuf, sind schon ungezählte Male von Dichtern und Schriftstellern erdacht worden, ohne daß Jemand daran Anstoß genommen hätte und die Einleitung einer Disciplinar=Untersuchung gegen Schnitzler würde Fällen präjudiciren, die mit den Begriffen der dichterischen Freiheit nicht vereinbar wären. (Renner 68)

Freilich konnte Schnitzler die Aberkennung seiner Offiziers-Charge gelassen erwarten – sie war für ihn, abgesehen vom Kriegsfall, ohne Bedeutung (vgl. Renner 79).

Etwas umständlicher als gegen den Ehrenrat äußerte er sich gegenüber Theodor Sosnosky in einem Brief vom 26. Mai 1901. Er befindet, man müsse ihm wegen anderer, von ihm erfundener Figuren billigerweise auch Feindseligkeit gegen die Ärzte, den Liberalismus, Theaterdirektoren und Weinhändler vorwerfen.

    In jedem Stand gibt es eine große Anzahl minderwerthiger Individuen und ich erkenne keinem Stande das Recht zu, sich diese Constatirung zu verbieten. Und dabei möchte ich für meinen Fall erwähnen, dss [!] mein »Gustl« ein ganz netter, nur durch Standesvorurtheile verwirrter Bursch ist, der mit den Jahren gewiss ein tüchtiger und anständiger Offizier werden dürfte. Aber – hiervon abgesehen, müßte ich mir als Dichter jedenfalls das Recht vindiciren, einen Offizier selbst zu erfinden, der gewohnheitsmäßig seine Großcousinen umbringt; wenn ich einen solchen Offizier für meine Novelle brauchte. (Renner 80)

Schnitzler erfährt von dem ehrenrätlichen Urteil aus einem Leitartikel in der »Neuen Freien Presse« vom 21. Juni 1901. Verfasser ist der Herausgeber des Blattes, Moriz Benedikt. Er verteidigt Schnitzler im Sinne der dichterischen Freiheit, rechtfertigt die Wahl eines Offiziers zum Protagonisten mit dem künstlerischen Problem, das Schnitzler sich gestellt habe, und versucht sich an einer vorsichtigen Apologie Gustls (vgl. Renner 82-86). Die Debatte nimmt jetzt erst an Fahrt auf. In der »Reichspost« vom 20. Juni meint man, den Artikel vom 28. Dezember einfach wieder abdrucken zu können (vgl. Renner 87). Die »Arbeiter-Zeitung« stellt sich hinter Schnitzler (vgl. Renner 91 f.).

Vor allem aber verschärfen sich die antisemitischen Anfeindungen Schnitzlers. So heißt es in einem Artikel der »Deutschen Zeitung « vom 22. Juni 1901: 

    Was der Jude Schnitzler dem »Lieutenant Gustl« insinuirt, so denkt, so spricht, so handelt kein Officier. Das ist jüdischer Geist, der so mit sich selbst um die Selbsttötung schachert, nicht Officiersgeist. Nur dem Juden kann der Einfall kommen, nur er mit Raceveranlagung kann an den Trugschluß glauben, daß der jähe Tod des Mannes, der einen Officier beleidigte und satisfactionsunfähig machte, in diesem nun die Ueberzeugung aufkommen läßt, das Vorgefallene sei durchstrichen. Das ist das Kennzeichen des undeutschen Wesens, des semitischen Fühlens, daß der Literaturjude einem dem deutschen Wiener Boden entstammenden Officier den Gedankengang zumuthet, daß mit der Person des Beleidigers, mit der Unmöglichkeit öffentlich bloßgestellt zu werden, auch die diffamirende Thatsache selbst von der Bildfläche entschwunden, aus der Welt geschafft sei, daß also die zwingende Ursache zur Selbsttödtung nun weggefallen. Nein, der Tod des Bäckermeisters hat mit den Todesgedanken des Officiers nichts zu schaffen, dessen Leben oder Sterben ändern nichts an der Thatsache, daß der Lieutenant als nunmehr satisfactionsunfähig sich am Abend nicht schlagen darf, daß er daher – so denkt der Officier – die Waffe gegen sich selbst richten muß. Für den Soldaten, dem der Geist der Officiersstandesehre eingeimpft ist, dem das Officiersehrgefühl […] in Fleisch und Blut übergegangen, in jede Faser verwachsen ist, spielt der Tod des Bäckermeisters, die Frage, ob öffentlicher Scandal oder nicht, keine Rolle. Ihm gilt lediglich die Thatsache, daß er sich nicht mehr schlagen kann, daß er bei dem für denselben Abend anberaumten Zweikampf nicht erscheinen darf, weiter nichts. Und diese Thatsache zwingt ihm die selbstmörderische Waffe in die Hand. So denkt, so fühlt der Officier. Der Jude freilich verfällt auf kniffige Spitzfindigkeiten; seine Feigheit sieht Auswege aus dem Dilemma, wo der Officier, diese Verkörperung arischen Wesens, kein Dilemma kennt und Auswege nicht suchen und auch nicht finden will, wenn sie ihm von anderer Seite gezeigt würden. Nein, der Jude kann vermöge seiner Racenveranlagung der Charaktereigenschaften seines Volkes, seinem Blut und Wesen nach nicht begreifen, was in der Seele eines Officiers vorgeht, wie dieser denkt und fühlt. Nochmals: der Officiersstand ist ein Product des Arierthums. Was Officier sein heißt, ist dem Juden fremd. Krieger und Soldat, Ehrenmann und Kraftnatur nach germanischem Vorbild, sind dem jüdischen Wesen weltenferne und unerreichbare Begriffe. Darum gehört der Jude nicht in den Officiersstand, darum haßt er ihn auch als seinem innersten Ich zuwider und gegensätzlich. Alle bestehenden Gesetze sind nicht gut, viele müssen verbessert werden. Eine Aenderung der Staatsgrundgesetze ist, was die Judenfrage betrifft, unumgänglich nothwendig. Die gesetzlichen Normen, welche dem Juden den Eintritt in die Armee gestatten, bedürfen zunächst der Revision. Der Jude gehört in das Ghetto, nicht in die Armee; am wenigsten in einen bevorzugten Stand mit besonderen Ehren- und Männlichkeitsmerkmalen, wie es der Officiersstand, diese ur-arische Einrichtung ist. Der Officiersstand hat daher recht und er thut gut, wenn er sich – wo immer möglich – so lange nicht ein Gesetz dem Juden die Zugehörigkeit zur Armee verwehrt, der in seinem gesunden Körper Zersetzung und Fäulniß verbreitenden jüdischen Eindringlinge erwehrt und sie abschiebt. (Renner 110 f.)

Schnitzler beobachtet die Auseinandersetzungen um seine Novelle aus einer souveränen Distanz heraus und resümiert die Stellungnahmen geraume Zeit später nüchtern: »Die Zeitungen verhalten sich nach Bekanntwerden des ehrenrätlichen Urteils wie zu erwarten gewesen.« (Schnitzler 2007, 80) In seinem Nachlass hat sich ein undatiertes Typoskript von fünf Seiten mit der Überschrift »Leutnant Gustl. Parodie« erhalten, das wohl in den Kontext der Debatte zu stellen ist. Hier realisiert der Autor ironisch, was als Ideal durch die kritischen Kommentare geistert – das Bild eines ehrenwerten, tadellosen Offiziers: 

    Wie spät ist’s denn? … Schon viertel auf zehn … Ein prachtvolles Konzert. … wie schad‘ dass es so bald aus ist … In einem Oratorium könnt‘ ich doch die halbe Nacht sitzen! – Ewig dankbar werd' ich dem Kopetzky sein, dass er mir die Karte geschenkt hat. – Seine Schwester singt da oben mit … Bravo! bravo! bravo! …. Die junge Dame in der Loge ist sehr hübsch, – schad‘, dass sie mit einem Herrn da ist, da darf ich sie nicht so lang anschaun … […] Was für ein glücklicher Zufall, dass mir Fräulein Stephanie für heute abgeschrieben hat und ich in dieses herrliche Konzert gehen durfte … Sie hat mir abgeschrieben, weil sie heute mit ihrem Bräutigam ausgeht … Ob sie schon merkt, dass ich sie eigentlich liebe und es ihr nur noch nicht zu sagen gewagt habe? … Neulich hab‘ ich sie mit ihrem Bräutigam gesehen, der überdies ein Israelit zu sein scheint … ich liebe die Israeliten sehr, wie mir überhaupt Christen und Israeliten vollkommen gleich lieb sind … Beim Militär wird eben nicht nach der Konfession gefragt: ob Jud oder Christ, wer tüchtig und anständig ist, wird Offizier. […] Wer ist denn das vor mir?. … O, dieser Dicke! … Na, ich hab‘ ja Geduld. … Der Dicke drängt .. No, das schadt ja nichts … Jetzt dreht er sich um. … O, was für ein Blick! … Ich hab‘ in diesem Blick gelesen, dass er sich denkt: Dummer Bub!« … Jetzt müsste ich eigentlich den Säbel ziehn und ihn totschlagen. … aber nein, ich schenk ihm das Leben und werde lieber selbst sterben, da ich mit diesem Flecken auf meiner Ehre nicht weiterexistieren kann … […] Freilich hab‘ ich schon die Absicht gehabt, zum Militär zu gehen, weil ich à tout prix das Vaterland hab‘ verteidigen wollen, das doch immerfort in solcher Gefahr ist. Die Uniform ist mir ganz gleichgiltig; ich ging‘ ebenso gern in Sackleinwand; wenn ich nur das Recht hab‘, mein Vaterland zu verteidigen. Wir haben auch in der Kadettenschul‘ von nichts Anderm gesprochen als von Vaterlandsverteidigung. Einen Mitschüler haben wir gehabt, der hat gesagt: er freut sich wegen der Uniform zum Militär zu kommen, – der hat die Anstalt sofort verlassen müssen. […] (Schnitzler 2007, 50-53)

Im Nationalsozialismus waren Schnitzlers Schriften verboten. Seine Stücke unterlagen einem Aufführungsverbot.

Erst ab den 1960er-Jahren kommt es zu einer breiten, internationalen Schnitzler-Renaissance, bedingt durch die Werkausgabe bei S. Fischer aus den Jahren 1961–1977.

Die Novelle »Leutnant Gustl« zählt neben der »Traumnovelle« und der zweiten Monolognovelle Schnitzlers, »Fräulein Else«, zu den wichtigsten Prosawerken des Autors. Sie ist Gegenstand einer vielfältigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung.

Veröffentlicht am 28. Dezember 2023. Zuletzt aktualisiert am 28. Dezember 2023.